Sie dürfen mit Ihrem Seniorenmobil auf der Straße fahren (allerdings nicht auf der Autobahn oder Kraftfahrstraßen).
Sofern Sie nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ist auch die Nutzung des Gehwegs und der Fußgängerzone erlaubt.
Wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen vorhanden ist, dürfen Sie auch auf den Radweg oder den Bussonderfahrstreifen mit Ihrem Seniorenmobil befahren, anderfalls jedoch nicht.
In Geschäften gilt Hausrecht. Hier darf der Besitzer entscheiden, ob er Ihnen die Nutzung des Seniorenmobils gestattet.
Sofern jedoch keine baulichen Gegebenheiten dagegen sprechen und Sie maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ist es in der Regel gestattet.
Ja. Gilt ein E-Mobil für Senioren rechtlich als Krankenfahrstuhl, ist es ein führerscheinfreies Fahrzeug, für das weder Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung erforderlich sind. Dafür darf das Fahrzeug aber z.B. nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h aufweisen.
Die rechtliche Bezeichnung eines Seniorenmobils lautet "Krankenfahrstuhl".
Was darunter genau zu verstehen ist, wird in §2 Nr. 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) definiert.
Demnach weist ein Krankenfahrstuhl folgende Eigenschaften auf:
- Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb
- einsitzig
- zum Gebrauch durch körperlich behinderte Menschen bestimmt
- Leermasse von max. 300kg ( einschließlich Batterien, aber ohne Fahrer)
- zulässige Gesamtmasse von max. 500kg
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h
- Breite von max. 1,10m
Krankenfahrstühle sind also Elektromobile, die für Behinderte und Snioren bestimmt sind. Allerdings ist es nicht erforderlich, tatsächlich körperlich eingeschränkt zu sein, um damit fahren zu dürfen. Es ist somit auch erlaubt, dass komplett gesunde Menschen einen Krankenfahrstuhl - oder Seniorenmobil - nutzen.
Es bedarf dafür weder einer Fahrerlaubnis noch eines Behindertenausweises.
Eine Einschränkung gilt aber doch: Weist ein Krankenfahrstuhl eine bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h auf, ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben, um damit fahren zu dürfen. So legt es § 10 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) fest.
Auch ein Seniorenmobil unterliegt § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) und das bedeutet: Sie als Halter müssen eine Haftpflichtversicherung für Ihr Gefährt abschließen. Dies dient dazu, fremde Sach- und Personenschäden abzudecken, die Sie eventuell mit Ihrem Seniorenmobil verursachen. Ihr Gefährt muss dann mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Schafft Ihr Seniorenmobil bauartbedingt allerdings nur eine Höchstgeschwindigkeit von max. 6 km/h, sind Sie von der Versicherungspflicht befreit (§ 2 Abs. 1 Nr. 6a PflVG). Gleiches gilt, wenn Sie ausschließlich auf Privatgelänge und nicht im öffentlichen Raum damit fahren möchten.
§ 24 Abs. 2 FZV räumt den Elektromobilen ein besonderes Privileg ein: Wenn Sie nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, dürfen Sie mit Ihrem Seniorenmobil auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone fahren. In diesem Fall werden Sie rechtlich wie ein Fußgänger behandelt. So müssen Sie beispielsweise die Füßgänger- anstelle der Fahrbahnampel nutzen und haben an einem Fußgängerüberweg Vorrang. Darüber hinaus beinhaltet die (StVO) und die (StVOZ) ein paar Sonderreglungen für Seniorenmpbile, wie z.B.:
- Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO)
- Sie dürfen bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn parken und müssen von dort entfernt werden. (§17 Abs. 4 StVO)
- Sie dürfen einen Bussonderstreifen befahren, sofern ein entsprechendes Zusatzzeichen dies erlaubt. (Anlage 2 Nr. 25 StVO)
- Es muss kein Erste-Hilfe-Material im Seniorenmobil mitgeführt werden (§ 35h Abs. 3 StVO)
- Ziehen Sie mit Ihrem Seniorenmobil einen Anhänger, darf die Anhängelast höchstens 50 Prozent der Leermasse Ihres Seniorenmobils betragen. (§ 42 Asb. 1 StVO)
- Seniorenmobile benötigen keinen Rückfahrscheinwerfer. (§ 52 Abs. 6 StVO)
Ja, besteht eine medizinische Notwendigkeit, kann das Seniorenmobil von der Krankenkasse übernommen werden.
Um Ihr Seniorenmobil zu laden benötigen Sie keinen besonderen Stromanschluss, eine normale Haushaltssteckdose mit 230V reich vollkommen aus.
Eine vollständige Ladung kann, je nach Fahrzeug, zwischen 6 und 12 Stunden benötigen, die benötigte Zeit ist hierbei abhängig vom Zustand der Batterien.
Je nach Ladezustand und Alter der Batterien kann die Ladezeit variieren. Es empfiehlt sich tagsüber zu fahren und nachts zu laden.